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Wenn das Richtige nicht reicht

Ein Essay über die Mühen der Kontoeröffnung für eine UG – und über Ethik im Zeitalter der Compliance
10. Januar 2026 durch
Wenn das Richtige nicht reicht
Michael Kleeberg

Es gibt Sätze, die klingen nach Fortschritt und fühlen sich doch nach Stillstand an. „Die Kontoeröffnung ist vollständig digital.“ „Für Unternehmen in Gründung.“ „In wenigen Minuten startklar.“ Wer heute eine Unternehmergesellschaft gründet – diese kleine, handliche Schwester der GmbH – soll angeblich schneller bankfähig sein als jemals zuvor. Alles wirkt modern: Apps, Video-Ident, Sofortprüfung, IBAN in Minuten. Und doch erleben viele Gründer das Gegenteil: eine zähe Odyssee durch Abfragen, Rückfragen, Prüfpfade – und am Ende manchmal eine formelhafte Absage, ohne nachvollziehbare Begründung.

Die UG ist keine exotische Rechtsform. Sie ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument, geschaffen für eine Realität, die politisch gewollt ist: Unternehmer sollen gründen können, ohne sofort hohes Stammkapital zu binden. Die UG ist die Eintrittskarte in die Welt der Kapitalgesellschaften – mit Haftungsbeschränkung, Handelsregistereintrag, Transparenzpflichten und klarer Organstruktur. Gerade deshalb wirkt es paradox, wie schwer es in der Praxis sein kann, für eine UG – insbesondere in Gründung – überhaupt ein einfaches Zahlungskonto zu eröffnen.

Die neue Verdächtigkeit des Normalen

Ein Bankkonto zu eröffnen ist längst kein bloßer Verwaltungsvorgang mehr. Es ist eine moralisch-juristische Prüfung. Banken und Finanzinstitute sind verpflichtet, ihre Kunden zu kennen: KYC, AML, CRS, FATCA – ein ganzes Regelwerk, das dem legitimen Ziel dient, Missbrauch zu verhindern. Daran ist nichts falsch. Ordnung ist eine Errungenschaft.

Problematisch wird es dort, wo Ordnung in Verdachtslogik kippt. Viele Systeme arbeiten heute nicht mehr mit dem Prinzip „nachweislich unbedenklich“, sondern mit „nicht eindeutig erklärbar“. Wer nicht in das vorgegebenes Raster passt, wird nicht tiefer geprüft, sondern aussortiert. Das ist ein entscheidender Unterschied.

Genau hier geraten viele Gründer einer UG unter Druck. Eine UG ist neu, klein, ohne Historie. Oft noch in Gründung. Häufig ist sie als Holding konzipiert – nicht aus Spieltrieb, sondern aus kaufmännischer Vernunft: Haftung trennen, Beteiligungen ordnen, Strukturen schaffen, Risiken begrenzen. Was betriebswirtschaftlich sauber ist, gilt im digitalen Risikomodell schnell als „erklärungsbedürftig“. Und erklärungsbedürftig ist in vielen automatisierten Prozessen gleichbedeutend mit: nicht erwünscht.

Ein konkreter Fall – exemplarisch, nicht außergewöhnlich

In der Praxis zeigt sich dieses Dilemma besonders deutlich, wenn ein Unternehmer bewusst transparent vorgeht. Alle Fragen werden beantwortet. Der Gesellschaftszweck wird nüchtern beschrieben. Es wird offengelegt, dass es sich um eine Holding handelt, dass keine operativen Umsätze geplant sind, dass keine Finanzdienstleistungen erbracht werden, dass keine Zinsgeschäfte stattfinden sollen. Auf Nachfrage werden zusätzliche Erklärungen eingereicht – sogar schriftlich bestätigt, dass keine Beteiligungsverträge bestehen, weil sich das Unternehmen noch in der Gründungsphase befindet.

Der Prozess zieht sich über Tage. Rückfragen folgen. Es wird intern weitergeleitet, erläutert, geprüft. Der Eindruck entsteht: Hier schaut jemand hin. Hier wird abgewogen. Und dann – ohne neue Nachfrage, ohne konkrete Beanstandung – die standardisierte Nachricht: Leider konnte kein Konto eröffnet werden.

Dieser Ablauf ist kein Ausreißer. Er ist typisch. Und genau darin liegt das Problem.

Denn es geht nicht um die Ablehnung an sich. Banken dürfen ablehnen. Es geht um den Widerspruch zwischen Aufwand und Ergebnis, zwischen Transparenz und Intransparenz. Wer den ehrlichen Unternehmer in einen intensiven Prüfprozess führt, übernimmt Verantwortung für eine nachvollziehbare Entscheidung. Eine formelhafte Absage nach umfangreicher Mitwirkung wirkt nicht wie Risikomanagement – sie wirkt wie Systemabbruch.

Ethik als Versprechen – und als Bewährungsprobe

Besonders scharf wird dieser Widerspruch, wenn sich ein Anbieter ethisch positioniert: „fair“, „transparent“, „werteorientiert“, „für Gründer“. Solche Begriffe sind mehr als Marketing. Sie sind ein Anspruch. Und Ansprüche erzeugen Erwartungen.

Ethik zeigt sich nicht im Slogan, sondern im Grenzfall. Dort, wo der Fall nicht perfekt skaliert, wo er erklärt werden muss, wo ein Mensch entscheiden muss. Eine ethische Haltung bedeutet nicht, Risiken zu ignorieren. Sie bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – auch für unbequeme Einzelfälle.

Gerade eine Holding, die bewusst auf Zinsmodelle verzichtet, keine Drittgelder verwaltet, keine Graubereiche nutzt und lediglich ein Zahlungskonto benötigt, müsste eigentlich als Paradebeispiel für Risikoreduzierung gelten. In der Praxis geschieht oft das Gegenteil: Die Abwesenheit bekannter Muster wird als Unsicherheit interpretiert.

So entsteht eine bittere Ironie: Ethik wird zur Hürde, nicht zur Brücke.

Ablehnung ohne Begründung – ein moralisches Problem

Juristisch ist vieles zulässig. Moralisch ist nicht alles hinnehmbar. Eine Ablehnung ohne Begründung mag regulatorisch gedeckt sein, sie untergräbt aber Vertrauen – besonders in einem Land, das von seinen Unternehmern maximale Transparenz verlangt.

Niemand erwartet, dass Banken ihre internen Prüfmechanismen offenlegen. Aber ein Mindestmaß an Einordnung wäre möglich: ob es an der Rechtsform, dem Gründungsstatus, der Struktur oder schlicht an internen Policy-Grenzen liegt. Das schützt nicht den Betrüger – aber es respektiert den redlichen Unternehmer.

Willkür ist das Gegenteil von Ordnung. Und Ordnung ist das Fundament, auf dem das Unternehmertum funktioniert.

Der traditionelle Blick: Stabilität statt Illusion von Geschwindigkeit

Früher war die Kontoeröffnung ein Gespräch. Man erklärte sein Vorhaben, legte Unterlagen vor, wurde eingeschätzt. Das war nicht perfekt, aber es war menschlich. Heute hat man die Reibung nicht abgeschafft, sondern anonymisiert. Entscheidungen fallen fernab, oft ohne Rückkanal.

Dabei zeigt die Praxis: Dort, wo eine klassische Bankbeziehung besteht, wo der Unternehmer bekannt ist, wo Vertrauen historisch gewachsen ist, funktionieren solche Prozesse weiterhin. Nicht schneller – aber verlässlicher. Und Verlässlichkeit ist im Unternehmertum wichtiger als jede Marketing-Zusage.

Fazit: Ethik ist keine Eigenschaft des Produkts, sondern der Entscheidung

Die Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung für eine UG sind kein Randthema. Sie sind ein Symptom. Sie zeigen, wie stark das Finanzsystem zwischen Regulierung, Automatisierung und moralischem Anspruch zerrieben wird.

Ethik lässt sich nicht automatisieren. Sie zeigt sich nicht in Apps, sondern in Entscheidungen. Wer sich werteorientiert nennt, muss diese Werte auch dann tragen, wenn der Fall erklärungsbedürftig wird. Alles andere ist kein Skandal – aber es ist auch kein Fortschritt.

Ein Bankkonto ist keine Gefälligkeit. Es ist Infrastruktur. Und Infrastruktur ist immer auch Verantwortung.

Wenn das Richtige nicht reicht
Michael Kleeberg 10. Januar 2026
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